Mindestlohngesetz (MiLoG)

          Zur Umsetzung der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen 
          Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) der Bundesrepublik Deutschland vom
          16.08.2014 erklären wir Folgendes:

  • Lenz Laborglas GmbH & Co. KG verpflichtet sich mit dem Code of Conduct verbindlich
    zur Einhaltung von Recht und Gesetz und der im Kodex beschriebenen ethischer
    Geschäftsgrundsätze. Dies schließt selbstverständlich die Einhaltung tarifvertraglicher
    Regelungen bzw. der gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn ein.
    Mit Bezug auf das Mindestlohngesetz erklären wir:

  • Lenz Laborglas GmbH & Co. KG hält die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines
    allgemeinen Mindestlohns und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere
    zur Zahlung des jeweils aktuell geltenden Mindestlohns gemäß § 1 MiLoG, ein.

    Wir bitten um Verständnis, dass wir wegen des Zeit- und Prüfungsaufwandes keine
    Fragebögen zum Mindestlohngesetz ausfüllen können und aus Gründen des gesetzlichen
    Datenschutzes grundsätzlich keine Auskünfte zu Mitarbeiter bezogenen Daten geben,
    insoweit hierzu keine gesetzlichen Auskunftspflichten bestehen. Wir bitten deshalb, von
    diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

    Für individuelle Verpflichtungs- oder Freistellungserklärungen, die gegebenenfalls über die
    Vorgaben des MiLoG hinausgehen, gibt es keine rechtliche Grundlage. Rein vorsorglich
    machen wir darauf aufmerksam, dass sich die aus §13 MiLoG i.V.m. §14 AEntG ergebende
    Auftraggeberhaftung nicht auf Kaufverträge erstreckt.

    Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, senden Sie uns dieses bitte an folgende
    E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihrem Anliegen befassen.


    Wertheim, Juli 2019

    Lenz Laborglas GmbH & Co. KG




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